Frist endet zum 31.Mai!!!
Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen
Einige Vereine sehen sich bereits jetzt mit einer finanziellen Notlage konfrontiert – gemeinsam wollen der LSB Thüringen und der Freistaat an dieser Stelle unterstützend wirken. Abhilfe soll die am 15. April in Kraft getretene Soforthilfe des Landes für den gemeinnützigen Bereich schaffen, für den auch Sportvereine antragsberechtigt sind. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Der LSB Thüringen befindet sich aktuell noch in der Abstimmung, um wichtige Fragen zu klären. Deshalb empfehlen wir, mit der Beantragung noch bis zur kommenden Woche zu warten, um letzte Details klären und die betroffenen Sportvereine rechtssicher beraten zu können. Die Antragstellung ist bis 31. Mai 2020 möglich.
Das Corona-„Soforthilfeprogramm gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen" soll auch dem organisierten Sport helfen, finanzielle Notlagen auf Grund der Corona-Pandemie zu bewältigen oder zu mindern. Antragsberechtigt sind grundsätzlich auch gemeinnützige Thüringer Sportvereine. Vereine, die einen Antrag stellen möchten, müssen neben weiteren Fördervoraussetzungen wirtschaftlich tätig sein und wegen der Corona-Pandemie eine existenzgefährdende Wirtschaftslage zu überwinden haben.
Zur wirtschaftlich Tätigkeit steht in offiziellen Hinweisen zur Antragstellung: „Diese Einrichtungen und Organisationen (Anm.: Vereine) wollen regelmäßig Einnahmen erzielen und haben deshalb dauerhaft Ausgaben.“
Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden (wegen der Corona-Pandemie geminderten) Einnahmen nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu zahlen (Punkt 4 der Richtlinie).
Die Fördersummen belaufen sich - je nach Beschäftigtenzahl - auf bis 30.000 Euro. Bei der Berechnung der Beschäftigten werden auch Minijobber und Auszubildende mit einbezogen.
Weitere Infos finden Sie unter:https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_standardseite&pid=63
Hier geht es zum Antrag: https://soforthilfe.aufbaubank.de/sozialwirtschaft
Vereinsförderung und Mitgliedsbeitrag des LSB Thüringen im Jahr 2020
Der LSB Thüringen wird ebenfalls aktiv seine Mitgliedsorganisationen in den schwierigen Zeiten unterstützen. Daher haben das Präsidium und der Vorstand beschlossen, den Zeitplan hinsichtlich der Auszahlung der Vereinsförderung und des Einzugs der LSB-Mitgliedsbeiträge in diesem Jahr zu verändern. Unser Ziel ist es, die Thüringer Sportvereine mit Liquidität zu versorgen und ihre akuten Existenzsorgen etwas abzufangen.
Mit dem neuen Programm „unser-sportverein.net“ zur Mitgliedermeldung erfolgte erstmals auch gleichzeitig die Antragstellung auf Vereinsförderung. Durch das verkürzte Verwaltungsverfahren können wir die Vereinsförderung, welche sich auf insgesamt rund zwei Millionen Euro beläuft, bereits zu einem früheren Zeitpunkt bereitstellen.
Dafür müssen unter anderem folgende Fördervoraussetzungen bereits erfüllt sein:
§ Verwendungsnachweis 2019
§ Antrag 2020
§ aktueller Freistellungsbescheid
§ keine offenen Forderungen.
Ab Mitte Mai werden die entsprechenden Vereine ihr Bewilligungsschreiben erhalten und gleichzeitig erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Die Mitgliedsbeitragsrechnung für alle Thüringer Sportvereine erfolgt in diesem Jahr erst zum
30. Juni in einer Rate. Die erste Rate bzw. 50 Prozent der Beiträge wären normalerweise bereits fällig gewesen. Bei Bedarf besteht im Einzelfall auf Antrag die Option auf eine weitere Rate zu einem späteren Zeitpunkt. Somit erfolgt die Auszahlung der Vereinsförderung erstmalig vor der Mitgliedsbeitragsrechnung. Wir gehen davon aus, dass dies ebenfalls zur finanziellen Entlastung der Vereine beiträgt. Die LSB-Mitarbeiter*innen im Bereich Sportförderung stehen jederzeit für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Ansprechpartner im LSB Thüringen:https://www.thueringen-sport.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/
Wir sind optimistisch, dass wir gemeinsam diese schwierige Zeit meistern!
Übernommen aus dem Schreiben des LSB Thüringen e.V. vom 16. April 2020 an die Thüringer Sportvereine.