Neue Chancen für Abgelaufene Lizenzen

C-Lizenz kann neu aktiviert werden

Übungsleiter-C-Lizenzen, die mehr als fünf Jahre abgelaufen ist, ist nicht automatisch ungültig.

Ab dem Jahr 2020 kann durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang die Lizenz wieder aktiviert werden. Zur Wiedererlangung ist das Ablegen der Prüfung nicht erforderlich. In diesem Grundlehrgang wird grundlegendes theoretisches und praktisches Wissen vermittelt. Außerdem müssen Lizenzwiedereinsteiger an einer Fortbildung in der jeweiligen Profilierung (Kleinkind/Vorschulalter, Kinder, Jugendliche, Erwachsen/Ältere) und in einem Gesamtumfang von 15 Lehreinheiten teilnehmen. Sind diese insgesamt 45 Lehreinheiten absolviert, wird die Übungsleiter-C-Lizenz aktiviert und hat weitere vier Jahre Gültigkeit. Diese neue Regelung ist eine Chance für viele Übungsleiter, weiterhin aktiv und qualifiziert ihren Sportverein zu unterstützen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein sowie eine Übungsleiter-C-Lizenz, die länger als fünf Jahre ungültig ist und nicht länger als 15 Jahre Gültigkeit hatte. Entsprechende Bildungstermine sind in der Bildungs-Datenbank zu finden.

 

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