PM des Landkreises vom 13.6.2020: Sporthallen-Öffnung in Prüfung
Umsetzung der neuen Thüringer Verordnung für den Sportbetrieb
Am heutigen Tag tritt die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb in Kraft. Das Landratsamt Sonneberg prüft analog die Öffnung der Sport- und Turnhallen des Kreisgebiets.
Die Regelungen der neuen Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO) erlauben den organisierten Sportbetrieb, das heißt den Vereins- und Mannschaftsport, in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie im Freien, insofern ein sportartspezifisches Infektionsschutzkonzept vorliegt.
Infolge können Training und Wettkämpfe im organisierten Sportbetrieb nach abschließender Prüfung eines Hygienekonzeptes wieder stattfinden. Die Öffnung der landkreiseigenen Sport- und Turnhallen wird unverzüglich mit dem zuständigen Schulverwaltungsamt und dem Hoch- und Tiefbauamt evaluiert.
Derzeit ist noch nicht geklärt, wie eine ausreichende Be- und Entlüftung laut § 22 Absatz 1 der neuen ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO in Verbindung mit § 5 Absatz 3 der auch seit heute gültigen ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO gewährleistet werden kann.
Der organisierte Sportbetrieb unter freiem Himmel ist, soweit möglich, dem in geschlossenen Räumen vorzuziehen. Die Außenanlagen des Kreisgebiets sind ohne Einschränkung nach geprüfter Vorlage eines vereins- und sportartspezifischen Infektionsschutzkonzept nutzbar, welche sich nach den Vorgaben des jeweiligen Sportfachverbands richtet.
Diesbezüglich strebt der Krisenstab einen engen Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises Sonneberg an.